Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gem. § 35 SGB VIII

Diese Form der Hilfe richtet sich vorrangig an heranwachsende Jugendliche, die Unterstützung bei der Verselbständigung und der Regelung ihrer Belange bedürfen. Die Hilfe richtet sich demnach konkret an die Jugendlichen selbst. Der Austausch mit den Eltern / Sorgeberechtigten erfolgt jedoch regelmäßig und Maßnahmen werden mit diesen abgesprochen.

Diese Form der Hilfe richtet sich vorrangig an heranwachsende Jugendliche, die Unterstützung bei der Verselbständigung und der Regelung ihrer Belange bedürfen.

Die Hilfe richtet sich demnach konkret an die Jugendlichen selbst.

Der Austausch mit den Eltern / Sorgeberechtigten erfolgt jedoch regelmäßig und Maßnahmen werden mit diesen abgesprochen.

Wir verstehen uns in dieser Form der Hilfe als „Sprachrohr“ der / des Jugendlichen und deren Bedürfnissen.

Auch hier erfolgen, wie bei allen Hilfen zur Erziehung, halbjährliche Hilfeplangespräche mit dem zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes um die Hilfe gezielt auszurichten.